Nr. 12

Standort:
Nach ca. 50 m (etwa 45 m vor dem Abbiegen in den Pfarrersteig nach links) ca. 10 m links vom Weg.
Der Stein weist Reste eines früheren hellgrünen Anstrichs auf. Er steckt schief im Boden (nach O.)
Abstand zu Stein Nr. 11: 49,30 m

Größe (in cm):
h: 20 (W), 7 (O); 20; t: 17

Inschriften und Zeichen:
Vorderseite (N): HE (als Ligatur zusammengeschrieben) für „Herrschaft Etterzhausen“)
Rückseite (S): ---
linke Schmalseite (W): ---
rechte Schmalseite (O): ---
Oberseite: ---

Anmerkung:
Der Stein ist jünger als die klösterlichen Grenzsteine, d.h. er wurde erst nach der Säkularisation (1803) wohl im 19. Jhd. gesetzt. Er unterscheidet sich auch im Material (Granit) und der Form (nur recht flache Abrundung der Oberseite) von den alten Steinen.
Auf unserem Lehrpfad ist dieser Grenzstein der erste auf einer Grenzlinie, die in geringem Abstand südlich des Pfarrersteigs verläuft. Sie trennte einst die Besitzungen der Klöster St. Emmeram (im S) und Prüfening (im N). Nach 1803 (s.o.) ging der Prüfeninger Besitz auf die Herrschaft (ehem. Hofmark) Etterzhausen über. Heute ist dieser Teil des Waldes Privatbesitz.
Der südlich der alten Grenzlinie gelegene Wald fiel bis auf einen schmalen Streifen direkt an der alten Grenze an den Staat.

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