Nr. 2

Standort:
84,50 m nach Stein Nr. 1 b am linken Waldeck. (Weg biegt rechtwinklig links bergwärts nach Westen ab.)

Größe (in cm):
Relativ großer Stein. Leicht nach SO gekippt.
h: 50; b: 24; t: 20

Inschriften und Zeichen:
Vorderseite (SW): Oben in der Rundung des Kopfes die Initalen S E (für St. Emmeram). Darunter KW (für Königlicher Wald) im Wappenschild (nach Beseitigung der ehemaligen Wappenzeichen Schlüssel und Palmzweig des Klosters St. Emmeram Regensburg), darunter die Jahreszahl 1657. Die letzte Ziffer ist nicht mehr ganz zu erkennen, da ein Stück Stein abgebrochen ist. Aus anderen Grenzsteinen desselben Typs mit ebendieser Jahreszahl ist die Endziffer jedoch eindeutig als 7 auszuweisen.)
Rückseite (NO): ---
linke Schmalseite (NW): 16 (= Nr. des Steines in einer Nummerierung von 1 bis 71)
rechte Schmalseite (SO): ---
Oberseite: ---

Anmerkung:
Die Größe dieses Grenzsteines und seine Ausgestaltung mit einem Wappen (Wappenstein) ist wohl mit seiner exponierten Lage als Eckstein (Von hier ab verläuft die Grenze in nördlicher Richtung.) zu erklären. Dieser Stein ist auch ein gutes Beispiel für die Weiterbenützung der alten klösterlichen Grenzsteine nach der Säkularisieung durch die neuen Besitzer, hier dem Königreich Bayern (ab 1806). Die Auflösung des Klosters St. Emmeram erfolgte allerdings nicht wie bei Kloster Prüfening bereits 1803, sondern erst einige Jahre später. St. Emmeram fiel mit der Reichsstadt und dem Hochstift Regensburg zunächst an das neu gegründete Fürstentum Regensburg des früheren Fürstprimas Carl Theodor von Dalberg. Bereits 1810 hatte dieses Intermezzo ein Ende und St. Emmeram kam wie die Stadt Regensburg zu Bayern. Nach der Auflösung des Klosters wurden die Klostergebäude 1812 als Entschädigung für den Verlust des Postmonopols an den Fürsten von Thurn und Taxis übergeben.

Nachtrag:
Im August 2008 wurde dieser Stein aus seiner Verankerung gerissen am Boden liegend aufgefunden. Dies zeigt einerseits wiederum die akute Gefährdung der alten Grenzsteine, bot aber andererseits die Möglichkeit den Stein in seiner Gesamtheit abzumessen und fotografisch zu dokumentieren. Die Gesamthöhe beträgt 73 cm, wobei der Schaft ab Sockel 39 cm misst. Der Fuß selbst ist von beträchtlichem Ausmaß: h: 34 cm, b: 26 cm, t: 37 cm.

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