Nr. 22

Standort:
Nach 33 m 28 m links vom Weg. am S-Hang eines Hohlweges (auch Grenzgraben?).
Abstand zu Stein Nr. 21: 33,55 m

Größe (in cm):
h: 19; b: 19; t: 17

Inschriften und Zeichen:
Vorderseite (N): HE (als Ligatur zusammengeschrieben) für „Herrschaft Etterzhausen“
Rückseite (S): ---
linke Schmalseite (O): ---
rechte Schmalseite (W): ---
Oberseite: ---

Anmerkung:
Dieser Stein ist deutlich jünger als die alten klösterlichen Grenzsteine. Er wurde erst nach der Säkularisation (1803) wohl in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gesetzt. Er zeigt durch seine erhöhte Stellung am Hang des Grenzgrabens den neuen Typ der Grenzsteine (jetzt aus Granit und mit nur flach abgerundetem Kopf) wie er nun für die Herrschaft Etterzhausen und später auch für die Staatsforsten verwendet wird, besonders gut auf. Auch die eingemeißelte Ligatur HE ist bestens erhalten.
Auf unserem Lehrpfad steht dieser Grenzstein auf einer Grenzlinie, die in geringem Abstand südlich des Pfarrersteigs verläuft. Sie trennte einst die Besitzungen der Klöster St. Emmeram (im Süden) und Kloster Prüfening (im Norden). Nach der Klosteraufhebung ging der Prüfeninger Besitz wie es die Grenzsteine ausweisen auf die Herrschft (ehem. Hofmark) Etterzhausen über. Heute ist dieser Teil des Waldes Privatbesitz. Der südlich der alten Grenzlinie gelegene Wald fiel bis auf einen schmalen Streifen an den Staat.

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