Nr. A 3

Standort:
In Fortführung der Grenzlinie Richtung Westen ab Stein Nr. A 2 nach 38,20 m.

Größe:
h: 24; b: 19; t: 17

Inschriften und Zeichen:
Vorderseite (N): Palmzweig und Schlüssel
Rückseite (S): C + P
linke Schmalseite (O): 65
rechte Schmalseite (W): --
Oberseite: --

Anmerkung:
Auffallend ist, dass sich hier die Wappenzeichen von St. Emmeram auf der Nordseite und die Besitzer-Initialen von Kloster Prüfening auf der Südseite befinden, also umgekehrt wie auf den Grenzsteinen Nr. 16 und A 1. Ganz offensichtlich wurde der Stein bei einer späteren Neusetzung versehentlich verkehrt herum eingegraben. Der Waldbesitz („Weiherholz“) des Klosters Prüfening befand sich im Norden dieser Grenzlinie!
In einer Schenkungsurkunde der Herzöge Ernst und Wilhelm ist nicht nur das genaue Datum der Schenkung (20. Januar 1425) vermerkt; es werden auch die Lage und der Flurname dieser Waldung angegeben: „unser aigens Holtz, genannt das Weier Holz, gelegen an dem Tunaw perg oberhalb der Kirchen zu Ortt“. (Abgedruckt bei Dr. Peter Schmid in „Gemeinde Pettendorf“, Kallmünz 1991, S. 299)

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