Nr. A 6

Standort:
In Fortführung der Grenzlinie Richtung Westen ab Stein Nr. A 5 nach 29,25 m direkt am Pfarrersteig.

Größe:
h: 40; b: 28; t: 27 (davon 2 cm das erhaben gestaltete Wappen)

Inschriften und Zeichen:
Vorderseite (NO): zwei gekreuzte Schlüssel in geschweiftem Wappenschild (links leider stark beschädigt), darunter (erst durch Nachgraben sichtbar) die beiden Endziffern einer Jah- reszahl . . 86. Die zwei ersten Ziffern sind weggebrochen.
Rückseite (SW): --
linke Schmalseite (SO): 67
rechte Schmalseite (NW): --
Oberseite: am Rand zur Vorderseite ein ca. 7 cm großes eingemeißeltes Quadrat

Anmerkung:
Allein schon durch seine Größe dokumentiert dieser Stein seine besondere Funktion als Eck- stein. Auch das aufwändig gestaltete Wappen hebt ihn aus der langen Reihe der Läufersteine heraus.
Das Auffälligste an diesem Markstein ist jedoch das Wappen, das er trägt. Obwohl er eindeutig der Grenzlinie der C + P – Steine zugeordnet ist, was auch die laufende Durchnummerierung (hier Nr. 67) beweist, befindet sich auf ihm kein Hoheitszeichen des Klosters Prüfening.
Das an der NO-Seite dargestellte Wappen verweist zweifellos auf die Stadt Regensburg. Dieses Wappen mit den gekreuzten Schlüsseln wurde von dem 1531 gegründeten städtischen Almosenamt geführt, das eine Zusammenfassung verschiedenster bürgerlicher und kirchlicher Stiftungen darstellte und insbesondere auf der 1296 gegründeten St. Lazarus-Stiftung fußte. Auch die Grenzsteine des Land- und Waldbesitzes dieser Stiftung tragen in ihrer Mehrheit dieses Schlüsselwappen.
Weitere oft verwendete Zusätze wie „AA“ (= Almosenamt), „R“ (= Regensburg), Klingelbeutel oder Klapper (Hinweise auf den Zweck der Stiftung: Hilfe für die Aussätzigen) fehlen bei diesem Stein. (Vgl. hierzu die Ausführungen von Bernhard Frahsek „Grenzsteinserie in Lappersdorf“ in Beiträge Flurdenkmalforschung Oberpfalz 12 (1989), S. 85 ff). Die Auffassung, dass es sich hier um einen Grenzstein des Regensburger Almosenamtes handelt, wird gestützt durch einen Kartenausschnitt (Christof Vogel) aus dem Jahre 1598, in dem das hier in Frage kommende Gebiet als „Almosenholtz“ bezeichnet wird. (Abgedruckt bei Josef Kible „Etterzhausen - Vergangenheit und Gegenwart“, Regensburg 1996, S. 246)
Bei der nur unvollständig erhaltenen Jahreszahl könnte es sich um 1586 handeln, da ein Pendant dieses Grenzsteines, das sich in einiger Entfernung nördlich unseres Standpunktes befindet, die Jahreszahl 1586 trägt. (Kible (s.o.), S. 29)

Nachtrag 1:
Bei einer späteren intensiveren Säuberung des Steines (31.12.08) ergab sich, dass das zunächst als Schlüsselbart gedeutete stark verwitterte Wappenteilstück wohl doch einen Klingelbeutel darstellt. Dies würde diesen Grenzstein eindeutig als Markstein des städtischen Almosenamtes Regensburg ausweisen.

Nachtrag 2:
Weiteres systematisches Suchen nach dem bei Kible (s.o) aufgeführten Grenzstein des Almosenamtes hatte am 24.01.09 endlich Erfolg. Der Stein befindet sich jedoch nicht wie bei Kible fälschlicherweise angegeben nördlich bei der Eisenbahnlinie, sondern nur etwa 200 m westlich „unseres“ Grenzsteines.
Somit dürften sich sämtliche zunächst angestellten Überlegungen und Recherchen zwar als überflüssig, aber eben auch als richtig erwiesen haben.

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